Gebäude statt Einrichtung.
Die Wohngebäudeversicherung betrifft das versicherte Haus und die nach den Bedingungen zugehörigen Bestandteile. Möbel und andere bewegliche Sachen gehören normalerweise in die Hausratversicherung. Bei Anbauten, Nebengebäuden oder neuer Haustechnik sollte ausdrücklich geklärt sein, was im Vertrag erfasst ist.
Grundschutz und weitere Naturgefahren.
Typischer Grundschutz umfasst Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Überschwemmung oder Rückstau sind damit nicht automatisch abgesichert. Für weitere Naturgefahren gibt es ergänzende Bausteine mit eigenen Voraussetzungen und Ausschlüssen. Selbstbeteiligungen, Rückstausicherung und sonstige Pflichten verdienen deshalb genauso Aufmerksamkeit wie der Beitrag.
Die Angaben zum Haus müssen stimmen.
Baujahr, Fläche, Bauart, Nutzung und Sanierungen beeinflussen die Einordnung. Auch Leerstand, eine vermietete Einheit oder bauliche Änderungen können relevant sein. Eine angemessene Bewertung und die konkreten Wiederherstellungsleistungen sind wichtig, damit nicht nur irgendeine Summe, sondern das tatsächliche Gebäude betrachtet wird.
Bei Veränderungen frühzeitig sprechen.
Vor einem Umbau, dem Einbau einer Photovoltaikanlage oder einem Hauskauf sollten wir den vorhandenen Schutz gemeinsam ansehen. Auch zusätzliche Kosten nach einem Schaden, etwa Aufräumung oder Unterbringung, sind tarifabhängig. Wir erklären, welche Fragen offen sind, und helfen bei der Abstimmung. Eine Leistungszusage kann erst auf Grundlage des konkreten Vertrags und Schadenfalls erfolgen.
Ein Haus kaufen. Den Schutz gleich mitprüfen.
Beim Kauf eines versicherten Hauses geht der bestehende Versicherungsvertrag grundsätzlich mit dem Eigentum auf die neue Eigentümer:in über. Maßgeblich ist regelmäßig die Eintragung im Grundbuch, nicht schon die Schlüsselübergabe. Der Eigentumswechsel muss dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Nach § 96 VVG besteht ein besonderes Kündigungsrecht: innerhalb eines Monats nach Erwerb, bei zunächst unbekannter Versicherung ab Kenntnis davon. Ein Monat bedeutet nicht pauschal vier Wochen. Prüfe Police, Bedingungen und Beiträge frühzeitig mit uns und kläre neuen Schutz, bevor der bisherige endet.
Dein nächster Schritt.
Allgemeine Orientierung, keine individuelle Deckungszusage. Maßgeblich sind die Vereinbarungen und Bedingungen deines Vertrags.
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Quellen und weiterführende Informationen
- GDV: Wohngebäudeversicherung (öffnet in einem neuen Tab)
- § 95 VVG: Übergang beim Verkauf der versicherten Sache (öffnet in einem neuen Tab)
- § 96 VVG: Kündigung nach Eigentumswechsel (öffnet in einem neuen Tab)
- § 97 VVG: Anzeige des Eigentumswechsels (öffnet in einem neuen Tab)
Allgemeine Informationen, keine Deckungszusage. Angaben eines Versicherers sind Beispiele, kein Marktstandard. Maßgeblich bleiben dein Vertrag und eine individuelle Beratung.
