Nicht irgendeine Absicherung. Deine.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine vereinbarte Rente zahlen, wenn die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Was als Berufsunfähigkeit gilt, wann die Leistung beginnt und wie lange sie läuft, steht in den Bedingungen. Genau diese Unterschiede schauen wir uns mit dir an.
Dein Beruf zählt. Nicht irgendeine Tätigkeit.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und eine private BU-Versicherung prüfen unterschiedliche Voraussetzungen. Bei der Erwerbsminderung kommt es grundsätzlich darauf an, wie lange du unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts noch arbeiten kannst. Dazu kommen versicherungsrechtliche Voraussetzungen und Ausnahmen, etwa für Berufseinsteiger:innen. Bei der BU steht dagegen grundsätzlich dein zuletzt ausgeübter Beruf im Mittelpunkt. Ob eine andere Tätigkeit berücksichtigt werden darf, hängt auch von den vereinbarten Bedingungen ab.
Schule, Ausbildung, Studium: heute beginnen, morgen mitdenken.
Auch vor dem ersten festen Job kann eine Absicherung deiner Arbeitskraft sinnvoll sein. Entscheidend ist, welche Tätigkeit ein Tarif bei Schüler:innen, Auszubildenden oder Studierenden tatsächlich zugrunde legt. Der angestrebte Beruf ist nicht automatisch mitversichert. Wir betrachten deshalb Leistungen, finanzielle Grenzen und spätere Anpassungsmöglichkeiten gemeinsam – ohne dir eine dauerhaft günstige Prämie oder Anpassungen ohne erneute Gesundheitsprüfung pauschal zu versprechen.
Im öffentlichen Dienst braucht es einen genauen Blick.
Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind nicht dasselbe. Eine Entscheidung des Dienstherrn führt nicht automatisch zu einer BU-Leistung. Für Beamt:innen schauen wir deshalb auf die konkrete Dienstunfähigkeitsklausel und darauf, welchen Status sie erfasst – etwa Widerruf, Probe oder Lebenszeit. Auch besondere Anforderungen des Dienstes und die tatsächlichen Versorgungsansprüche gehören dazu. Was der Vertrag übernimmt und welche Nachweise nötig sind, prüfen wir im Wortlaut der Bedingungen.
Auch psychische Erkrankungen gehören in den Blick.
Nicht nur körperliche Beschwerden können deine Arbeitskraft beeinträchtigen. Auch psychische Erkrankungen können zu Berufsunfähigkeit führen. Eine Diagnose oder eine längere Krankschreibung allein ist aber noch keine Leistungszusage. Entscheidend sind die gesundheitlichen Einschränkungen in deiner versicherten Tätigkeit und die vertraglichen Voraussetzungen. Wir helfen dir, den vorgesehenen Prüfungsweg und die benötigten Unterlagen zu verstehen.
Diese Fragen nehmen wir mit dir in den Blick.
- Welche laufenden Ausgaben müsste dein Einkommen weiterhin tragen?
- Welche Leistungen bestehen bereits – und was fehlt dir noch?
- Welche Rentenhöhe und Laufzeit passen zu deinen Plänen?
- Welche Möglichkeiten gibt es, den Schutz später anzupassen?
Sorgfältig vorbereiten. Gut informiert entscheiden.
Beruf, Tätigkeiten und die konkret gestellten Gesundheitsfragen gehören zur Vorbereitung. Wir unterstützen dich dabei, Angaben sorgfältig zusammenzustellen. Eine Annahme oder bestimmte Vertragsbedingungen können wir nicht versprechen. Gesundheitsunterlagen gehören nicht in die Portalzugangsanfrage.
So kommen wir gemeinsam weiter.
- Wir sprechen über deine Situation und darüber, was dir wichtig ist.
- Wir ordnen deine Möglichkeiten ein und erklären Leistungen, Grenzen und Kosten verständlich.
- Du entscheidest in Ruhe. Bei der Umsetzung und späteren Fragen bleiben wir erreichbar.
Deine Fragen. Klare Antworten.
Ist Berufsunfähigkeit dasselbe wie Arbeitsunfähigkeit?
Nein. Eine vorübergehende Krankschreibung und die vertraglich definierte Berufsunfähigkeit sind unterschiedliche Sachverhalte. Manche Tarife enthalten zusätzliche Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit; das muss ausdrücklich vereinbart sein.
Kann ich eine bestehende Absicherung prüfen lassen?
Ja. Bring die Police und Bedingungen mit. Wir betrachten zuerst deinen vorhandenen Schutz, bevor wir über mögliche Änderungen sprechen.
Gut vorbereitet ins Gespräch.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 172 VVG: Berufsunfähigkeitsversicherung (öffnet in einem neuen Tab)
- Deutsche Rentenversicherung: Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente (öffnet in einem neuen Tab)
- § 26 BeamtStG: Dienstunfähigkeit bei Beamt:innen auf Lebenszeit (öffnet in einem neuen Tab)
- Allianz: Dienstunfähigkeitsklauseln – Erläuterung eines Anbieters (öffnet in einem neuen Tab)
Allgemeine Informationen, keine Deckungszusage. Angaben eines Versicherers sind Beispiele, kein Marktstandard. Maßgeblich bleiben dein Vertrag und eine individuelle Beratung.
