Nicht jede Erhöhung ist derselbe Fall.
§ 40 VVG betrifft eine Prämienerhöhung aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend verbessert. Eine teurere Rechnung nach geänderten Fahrzeug- oder Nutzungsangaben ist nicht automatisch dieser Fall. Auch eine Verringerung des Schutzes ohne entsprechende Beitragssenkung kann unter die Vorschrift fallen. Deshalb solltest du das vollständige Schreiben und nicht nur den neuen Endbetrag bereithalten.
Die gesetzliche Frist richtig lesen.
Für den Fall des § 40 VVG gilt unter dessen Voraussetzungen eine Kündigung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung. Der Vertrag kann frühestens zum Wirksamwerden der Erhöhung beendet werden. Ein Monat ist nicht dasselbe wie pauschal vier Wochen. Ob die Vorschrift auf dein Schreiben passt, muss anhand des konkreten Falls geprüft werden.
Den neuen Schutz zuerst klären.
Vergleiche nicht nur Beiträge, sondern auch Leistungen und Selbstbeteiligungen. Vor einer Kündigung sollten Annahme, Beginn und Umfang des neuen Vertrags feststehen. Wir helfen dir, das Schreiben und die Möglichkeiten einzuordnen. Eine allgemeine Information ersetzt weder die Vertragsprüfung noch eine individuelle rechtliche Beratung bei einem Streit.
Dein nächster Schritt.
Allgemeine Orientierung, keine individuelle Deckungszusage. Maßgeblich sind die Vereinbarungen und Bedingungen deines Vertrags.
Quellen und weiterführende Informationen
Allgemeine Informationen, keine Deckungszusage. Angaben eines Versicherers sind Beispiele, kein Marktstandard. Maßgeblich bleiben dein Vertrag und eine individuelle Beratung.
