Zum Versicherungswissen

Altersvorsorge: das Gespräch vorbereiten

Du musst nicht jede Zahl schon kennen. Ein Überblick über vorhandene Ansprüche und deine Wünsche ist ein guter Anfang.

Was bereits vorhanden ist.

Eine aktuelle Renteninformation, Unterlagen zur betrieblichen Vorsorge und bestehende private Verträge helfen bei der Einordnung. Erfasst werden sollten nicht nur genannte Leistungen, sondern auch Laufzeiten, Kosten, Garantien und mögliche Änderungen. Eine Hochrechnung ist dabei nicht automatisch eine zugesagte Auszahlung.

Dein Alltag gehört dazu.

Überlege, was du später ermöglichen möchtest und welchen finanziellen Spielraum du heute hast. Auch Rücklagen und die Möglichkeit, Beiträge in veränderten Lebensphasen anzupassen, zählen. Pauschale Prozentsätze vom letzten Einkommen ersetzen diese persönliche Betrachtung nicht.

Aus Unterlagen wird Orientierung.

Wir betrachten die Bausteine gemeinsam und unterscheiden gesicherte Ansprüche von Annahmen. Bei einem gewünschten Ziel werden auch Unsicherheiten, Kaufkraft und mögliche Belastungen besprochen. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Das erste Gespräch dient der Klarheit; eine konkrete Produktauswahl folgt erst aus deiner Situation und deinen Entscheidungen.

Renteninformation und Versicherungsverlauf unterscheiden.

Die Renteninformation zeigt wichtige Beträge und Hochrechnungen; der Versicherungsverlauf enthält die erfassten Zeiten. Fehlen dort beispielsweise Ausbildungs- oder Beschäftigungszeiten, kann eine Kontoklärung bei der Deutschen Rentenversicherung nötig sein. Wir berücksichtigen den vorhandenen Stand in deiner Vorsorgeplanung. Die verbindliche Klärung gesetzlicher Ansprüche erfolgt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger.

Dein nächster Schritt.

Allgemeine Orientierung, keine individuelle Deckungszusage. Maßgeblich sind die Vereinbarungen und Bedingungen deines Vertrags.

Quellen und weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen, keine Deckungszusage. Angaben eines Versicherers sind Beispiele, kein Marktstandard. Maßgeblich bleiben dein Vertrag und eine individuelle Beratung.