Man stelle sich vor, man hat vergessen den Haken zu setzen um seine Fete nicht öffentlich zugänglich zu Posten. Weiterhin stelle man sich vor, am Tage der Party erscheinen tausende von unerwünschten Gästen und hinterlassen eine absolute Verwüstung.
Wäre dies ein Versicherungsschaden, z.B. für die Hausratsversicherung bei Schäden an der eigenen Einrichtung?
Eine wirklich wichtige und interessante Frage, diese unfreiwilligen Partys für den Veranstalter ein finanzielles Desaster darstellen können.
Die sogenannten Facebook-Partys sind schon längst kein Einzelfall mehr. Es sind Veranstaltungen, zu denen absichtlich oder unabsichtlich über Facebook aufgerufen wird. Das Ausmaß solch einer Facebook-Party, zeigte auch die unabsichtliche Geburtstagseinladung der jugendlichen Thessa. Diese hatte ihre Einladung versehentlich nicht direkt an ihre Freunde gesendet, sondern öffentlich auf Facebook gepostet. Im Ergebnis gab es einen Auflauf von knapp 1500 Personen, trotz dass die Party längst öffentlich abgesagt wurde. Es entstand ein erheblicher Sachschaden, welcher selbst durch Anwesenheit der Polizei und eines privaten Sicherheitsdienstes nicht abgewendet werden konnte. Das Problem: Solche Schäden fallen aus Versicherungssicht unter die Gefahr Vandalismus, welche eine Hausratversicherung nicht abdeckt. Die Hausratversicherung deckt lediglich Vandalismus-Schäden nach einem Einbruch ab.
Also besser vorher prüfen welches Häkchen gesetzt wurde. Und für alle anderen Fälle sind wir gerne für Sie da.
Ihre Assekuranz Kuemper
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