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Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

  wp_admin   Juli 15, 2013   Berufsunfähigkeitsversicherung   Kommentare deaktiviert für Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

 

In Deutschland muss jeder vierte Arbeitnehmer seinen Beruf aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls bereits vor dem Renteneintritt aufgeben. Dabei können nur die wenigsten Betroffenen die Einkommensverluste ausgleichen, sodass oftmals der finanzielle Ruin droht. Die Situation hat sich seit 2001 noch zusätzlich verschärft, seitdem nach dem 01.01.1961 geborene keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente haben. Stattdessen wird nur noch eine vom vorhandenen Leistungsvermögen abhängige Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Leistungen drastisch gekürzt

Arbeitnehmer, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können sind damit nicht zwangsläufig auch berufsunfähig. Wer beispielsweise noch mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten kann hat keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Beruf ein Einsatz noch möglich ist. Ebenso unerheblich ist ob es für eine solche Tätigkeit überhaupt offene Stellen gibt. So kann beispielsweise von Handwerkern verlangt werden, dass sie als Pförtner oder in einem Callcenter arbeiten.

Bei einer Arbeitsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden täglich gelten Arbeitnehmer als teilweise erwerbsunfähig. In diesem Fall wird die halbe gesetzliche Erwerbsminderungsrente gezahlt. Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente haben nur Personen, die nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Und selbst dann fällt die Rentenhöhe sehr gering aus. Der Höchstsatz liegt bei etwa 750 Euro pro Monat.

Für den Fall einer Berufsunfähigkeit vorsorgen

Durch den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Arbeitnehmer die finanziellen Verluste nach einer Berufsunfähigkeit ausgleichen. Der Vorteil dabei ist, dass eine gute Versicherungen bereits ab einer Beeinträchtigung von 50 Prozent die volle vereinbarte Rente bezahlt. Festgestellt wird die Berufsunfähigkeit immer von einem Arzt wobei eine sechsmonatige durchgehende Krankmeldung in den meisten Fällen bereits ausreicht. Dazu verzichten die Versicherer

in der Regel auf eine abstrakte Verweisung, sodass der Versicherungsnehmer nicht gezwungen werden kann, auf einen anderen Beruf auszuweichen. Als Ihr Versicherungsmakler für Iserlohn und NRW beraten wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.

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