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Private Unfallversicherung

1. Was ist eine private Unfallversicherung?

Ob auf dem Weg zur Arbeit, auf der Baustelle, beim Renovieren, während des Frühjahrsputzes oder in der Freizeit: Ein Unfall kann immer passieren. In einigen Fällen erleidet der Verunglückte leichte Verletzungen, in anderen kommt es zu schweren Beeinträchtigungen mit langjä hrigen Folgen. Von einem Unfall spricht man dann, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das so genannte Unfallereignis, Gesundheitsschäden erleidet. Ebenfalls als Unfall gilt, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen werden. Die private Unfallversicherung leistet in diesen Fällen insbesondere dann, wenn der Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder zum Tod führt. Ein solcher Unfall kann hohe finanzielle Belastungen nach sich ziehen: Beispielsweise wenn die Wohnung oder das Auto behindertengerecht umgebaut werden muss und Betreuungskosten anfallen. Wer sich absichern möchte, sollte deshalb eine private Unfallversicherung abschließen. Sie zahlt dem Versicherten eine zuvor fest vereinbarte Summe – über die er unabhängig von den tatsächlichen Kosten oder Einbußen frei verfügen kann. Was die private Unfallversicherung kostet, hängt von den vereinbarten Leistungsbausteinen und der Versicherungssumme ab.

Die gesetzliche Unfallversicherung reicht nicht aus
Zwar sind Arbeiter und Angestellte automatisch Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung, die vom Arbeitgeber finanziert wird. Doch viele verlassen sich fälschlicherweise auf diesen Schutz – ohne zu wissen, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur dann greift, wenn sich der Unfall während des Jobs oder auf direktem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ereignet. Wer zu Hause oder in der Freizeit stürzt, ist also auf keinen Fall versichert – dabei geschieht dort fast jeder zweite Unfall. Die private Unfallversicherung schützt dagegen rund um die Uhr und weltweit. Außerdem zahlt sie unabhängig von sonstigen Leistungen, die der Versicherte etwa aus Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- oder gesetzlicher Unfallversicherung bezieht.

Ersetzt eine Private Unfallversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Auf keinen Fall. Eine Unfallversicherung ist mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vergleichbar, das eine Produkt kann das andere nicht ersetzen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Unfall und Krankheit – aber nur wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegt. Die Unfallversicherung zahlt im Falle eines Unfalls. Der Schutz tritt allerdings schon bei kleinsten dauerhaften Beeinträchtigungen in Kraft. Ob der Verunglückte seinen Beruf ausüben kann oder nicht, spielt keine Rolle. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und der Einschränkung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Wenn beispielsweise ein Büroangestellter eine Gehbehinderung erleidet, kann er seinem Beruf unter Umständen weiter nachgehen. Das hat zur Folge, dass er keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält. Die Unfallversicherung dagegen zieht die deutliche Einschränkung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit in Betracht und zahlt.

Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zur Privaten Unfallversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.

2. Die Leistungsarten der Privaten Unfallversicherung

2.1 Invaliditätsleistung
Die Absicherung einer unfallbedingten Invalidität ist Kern der privaten Unfallversicherung. Unter Invalidität versteht man eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Die private Unfallversicherung zahlt:
– wenn eine solche Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt;
– ein Arzt sie spätestens nach drei weiteren Monaten feststellt;
– und der Versicherte seinen Anspruch spätestens 15 Monate nach dem Unfall gegenüber der Versicherung geltend macht.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der vorher vereinbarten Versicherungssumme. Der Grad der Invalidität wird dabei nach der so genannten Gliedertaxe bestimmt. Sie ist Teil des Versicherungsvertrages. Beispiel: Hans Müller hat eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart. Durch einen Unfall verliert er ein Auge. Dieser Verlust bedeutet nach der Gliedertaxe eine Invalidität von 50 Prozent. Hans Müller erhält daher als Kapitalabfindung 50 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt – das sind in seinem Fall 50.000 Euro. Diese Leistung bekommt Hans Müller auf jeden Fall. Auch dann, wenn seine Invalidität Folge eines Arbeitsunfalls war und er bereits Geld aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten hat. Oder dann, wenn er einen Autounfall hatte und Ansprüche gegen die Kraftfahrt- Haftpflichtversicherung seines Unfallgegners bestehen. Wer die Invaliditätsleistung erhöhen möchte, kann entweder die Versicherungssumme heraufsetzen oder vertraglich eine so genannte Progression vereinbaren – das ist eine stufenweise Steigerung der Leistungen je nach Invaliditätsgrad. In Betracht kommt auch eine dynamische Unfallversicherung: Versicherungssumme und Beiträge steigen bei diesen Verträgen jährlich in einem zuvor fest vereinbarten Umfang. Welches Modell in Betracht kommt, hängt von den individuellen Bedürfnissen des Versicherten ab. Gerne können Sie mit uns einen Termin zur persönlichen Beratung vereinbaren oder telefonisch oder per Email Kontakt mit uns aufnehmen.

2.2 Todesfallleistung
In den Tarifen vieler Versicherungsgesellschaften ist diese Leistung in geringer Höhe – beispielsweise bis 2.500 Euro – automatisch enthalten. Sie wird erbracht, wenn der Unfall innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag zum Tode führt.

2.3 übergangsleistung/übergangsentschädigung
Die im Vertrag vereinbarte übergangsentschädigung soll Schwerverletzten Hilfe bieten – beispielsweise um eine Heilbehandlung zu finanzieren. Sie wird ausgezahlt wenn
– seit dem Unfall sechs Monate vergangen sind;
– weiterhin eine unfallbedingte Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit von mehr als 50 Prozent besteht;
– diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden hat.

2.4 Tagegeld
Bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit wird für die Dauer einer ärztlichen Behandlung der vereinbarte Tagegeldsatz gezahlt. Wer in seiner Arbeitsfähigkeit nur teilweise beeinträchtigt ist, erhält einen abgestuften Betrag. Die Vereinbarung einer Tagegeldzahlung lohnt sich vor allem für Selbstständige – schließlich haben sie in einer solchen Situation immer einen Verdienstausfall.

2.5 Krankenhaustagegeld
Bei vollstationärer Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus zahlt die Versicherung Krankenhaustagegeld. Und zwar vom Tag der Aufnahme bis zum Tag der Entlassung über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren.

3. Varianten der Unfallversicherung

3.1 Einzel-Unfallversicherung
Sie ist die klassische Form der privaten Unfallversicherung. Versichert ist immer eine einzelne Person. Sie kann sich je nach Angebot des Versicherers aus dem Katalog der Leistungsarten einen individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen.

3.2 Familien-Unfallversicherung
Mit dieser Vertragsvariante kann sich eine ganze Familie über einen einzigen Vertrag versichern. Da die Versicherungsgesellschaften dadurch Kosten sparen, ist die Familienversicherung preis-günstiger als der Einzelvertrag.

3.3 Kinder-Unfallversicherung
Diese Form der Unfallversicherung sichert speziell Kinder ab. Vollenden sie das 18. Lebensjahr, wird der Vertrag auf den Erwachsenen-Tarif umgestellt. Ein Vorteil der Kinder-Unfallversicherung ist, dass sie ein größeres Spektrum von Risiken versichert – bis zum 10. Lebensjahr sind beispielsweise bestimmte Formen von Vergiftungen eingeschlossen. Versicherungsnehmer ist bei der Kinder-Unfallversicherung in der Regel ein Elternteil. Stirbt er, wird die Unfallversicherung beitragsfrei bis zum 18. Lebensjahr des Kindes fortgeführt.

3.4 Kinder-Invaliditätsversicherung
Diese Versicherung sichert gegen die finanziellen Folgen von Kinder-Invalidität durch eine Krankheit oder einen Unfall ab. Wenn das Kind einen Behinderungsgrad von mindestes 50 Prozent erleidet, leistet die Versicherung eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe. Die Versicherung zahlt die Rente so lange, wie der Grad der Behinderung durch einen gültigen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird.

3.5 Gruppen-Unfallversicherung
Voraussetzung für den Abschluss einer Gruppen-Unfallversicherung ist, dass sich mehrere Personen durch einen einzigen Versicherungsnehmer – etwa den Arbeitgeber, einen Verein oder Veranstalter – gemeinsam versichern lassen. Dazu sind in der Regel mindestens drei Versicherte notwendig. Die Prämie ist normalerweise nach der Anzahl der versicherten Personen gestaffelt. Sie liegt deutlich niedriger als bei Einzelversicherungen.

3.6 Freizeit-Unfallversicherung
Hierbei handelt es sich um eine besondere Form, die nur außerhalb des Berufes Versicherungsschutz bietet. Hausfrauen, Rentner oder Arbeitslose können diese Versicherung daher nicht abschließen.

3.7 Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Diese Unfallversicherung ist mit einem Sparvorgang gekoppelt. Die Versicherung zahlt am Ende der Vertragslaufzeit die eingezahlten Beiträge abzüglich Versicherungssteuer und Teilzahlungszuschläge zurück – unabhängig davon, ob in dieser Zeit Leistungen aus der Unfallversicherung erbracht wurden oder nicht. Hinzu kommt eine Gewinnbeteiligung.

4. Was man beim Abschluss einer Privaten Unfallversicherung beachten sollte

– Wichtig ist es, im Versicherungsvertrag eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu vereinbaren. Der individuelle Bedarf sollte mit Hilfe eines fachkundigen Beraters ermittelt werden. Die Versicherungsoder Invaliditätssumme orientiert sich in der Regel am Jahreseinkommen des Versicherten und beträgt gewöhnlich das Fünf- bis Sechsfache davon.
– Die Vereinbarung einer hohen Progression sollte nicht dazu verleiten, die Versicherungssumme zu niedrig anzusetzen. Die Progression ermöglicht eine sehr hohe Absicherung bei Vollinvalidität, greift aber erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad. Wer auch bei niedrigeren Invaliditätsgraden gut abgesichert sein will, sollte besser eine höhere Grundversicherungssumme und eine etwas niedrigere Progression vereinbaren. – Wenn der gewählte Tarif eine Todesfallleistung vorsieht oder diese erwünscht ist, sollte in jedem Fall der oder die Bezugsberechtigte im Vertrag angegeben werden. Dies ist auch noch nach Ausstellung des Versicherungsscheines möglich. – Wichtig ist die Lektüre des Kleingedruckten, das über die Vertragsbedingungen informiert. Hier finden sich zum Beispiel auch Angaben zur Gliedertaxe, einem wichtigen Instrument zur Ermittlung der Entschädigungshöhe. Außerdem informiert die Versicherungsgesellschaft den Versicherten darüber, welche Umstände vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. – Bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann festgelegt werden, dass sich die Versicherungssumme in jedem Jahr um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen soll. Dieser Dynamik kann der Versicherte innerhalb von sechs Wochen nach der Erhöhung widersprechen. Wird die dynamische Erhöhung der Versicherungssumme zweimal (bei manchen Versicherern dreimal) hintereinander abgelehnt, entfällt diese Möglichkeit für die Restlaufzeit des Vertrages.

5. Kleines Lexikon zur Privaten Unfallversicherung

Antragsteller:
Er ist der Versicherungsnehmer und unterschreibt den Antrag.

Gesundheitsprüfung:
Allgemein ist eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Im Normalfall wird nur nach einigen sehr schweren Erkrankungen gefragt, wie zum Beispiel Hämophilie (Bluterkrankheit). Nicht versicherbar sind Personen, die pflegebedürftig oder geisteskrank sind.

Gliedertaxe:
Die so genannte Gliedertaxe bestimmt den Grad der Invalidität.

Invalidität:
Als invalide gilt, wer dauerhaft in seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.

Kompakt-Tarif:
Kompakt-Tarife bieten den Kunden mehrere Leistungsarten im Paket an.

Police:
Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherten, ist die Police.

Unfall:
Versicherungstechnisch liegt ein Unfall vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich und von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung die Wirbelsäule oder ein Gelenk verrenkt wird beziehungsweise Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Versicherte Person:
Als versicherte Person gilt derjenige, dessen Unfallrisiko versichert ist. Erleidet die versicherte Person einen Unfall, wird die Versicherungsleistung entsprechend dem verbleibenden Invaliditätsgrad und der sonstigen Vereinbarungen erbracht.

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