KFZ-Wechselfrist verpasst? Zweite Chance nutzen!
Falls Sie die Wechselfrist verpasst haben, aber Ihr Versicherer die Beiträge erhöht hat, haben Sie nach Zugang des Schreibens eine 4-wöchige Sonderkündigungsmöglichkeit.
Zusätzlich haben einige Versicherer nicht automatisch den Ablauf 01.01. gesetzt, sondern unterjährig. Hier gelten entsprechend andere Kündigungsfristen.
Gerne überprüfen wir kostenlos Ihre Wechselmöglichkeiten. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns!